Der Anmeldezeitraum wurde vom Kultusministerium auf Montag, 10. März bis einschließlich Donnerstag, 13. März 2025 festgelegt.

Wie in den vergangenen Jahren auch, kann die Anmeldung per E-Mail, per Fax oder als schriftliche Anmeldung per Postsendung oder Posteinwurf im oben genannten Zeitraum erfolgen und muss nicht zwingend in Präsenz nachgeholt werden. Die Anmeldung wird allerdings erst wirksam, wenn die Grundschulempfehlung im Original vorgelegt wurde.

Wenn Sie die Anmeldung persönlich vornehmen möchten so ist unser Schulsekretariat

am 10. bis 13 März 2025 von 8 – 12 Uhr,

am 11. und 13. März 2025 von 14 – 16 Uhr

für Sie geöffnet.

Die Anmeldung an der Realschule Bernhausen Fleinsbachschule gilt als vorläufige Anmeldung. Nach Abschluss aller Anmeldungen an beiden Realschulen in Filderstadt erhalten Sie bis Ende Mai des Jahres eine schriftliche Mitteilung, ob Ihr Kind an der Realschule Bernhausen Fleinsbachschule aufgenommen werden kann.

Unterlagen zur Anmeldung

Wenn Sie bitte die Formulare möglichst digital ausfüllen und per E-Mail zusenden, vielen Dank.

  • Anmeldeformular Klassenstufe 5
  • Interesse an den Bläserklassen?
    • Information und Anmeldung Elternabend Bläserklasse
    • Der Gemeinderat Filderstadt hat neue Tarife für die Musikschule beschlossen, somit steigen auch die Beiträge für die Blässerklassen um 2,25 € bzw. 2,50 € pro Monat. Die Preissteigerung ist in den Formularen noch nicht hinterlegt.
  • Interesse am offenen Ganztagesangebot?
    • Informationen und Anmeldeformular offener Ganztag Klassenstufe 5
  • Informationen und Anmeldeformular Mittagessen
  • die Bestätigungen der Grundschule (Blatt 3) markiert mit einem Dreieck und die Grundschulempfehlung (Blatt 1 oder 2):
  • Kopie/Fotografie des Passes oder eines anderen Identitätsausweises des Kindes
  • Passbild
  • Nachweis Impfschutz Masern (siehe unten)
  • Benötigen Sie das D-Ticket JugendBW?

Bei einer abweichenden Grundschulempfehlung kann die Schulleitung der weiterführenden Schule den Eltern ein Beratungsgespräch anbieten.

Die Halbjahresinformation der Klasse 4 muss bei der Anmeldung nicht vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie auch die Regelungen im Hinblick auf das Sorgerecht:
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, müssen beide auf dem Anmeldeformular unterschreiben. Alternativ kann eine Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinigem Sorgerecht benötigen wir eine aktuelle Bescheinigung des Gerichts.

Impfschutz Masern:

Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler ab dem 1. März 2020 vor der Teilnahme am Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden:

  1. durch einen Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder
  2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder 
  3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder
  4. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.

Wenn Sie bitte bereits bei der Anmeldung eines der oben genannten Dokumente einreichen könnten, vielen Dank. Im anderen Fall müssen Sie diese nachreichen.