Auch in diesem Schuljahr soll wieder eine zeitliche Entzerrung der Anmeldetermine ermöglicht werden. Der Anmeldezeitraum wurde daher vom Kultusministerium wieder um zwei Tage erweitert und auf

Dienstag, 5. März bis einschließlich Freitag, 8. März 2024

festgelegt.
Wie in den vergangenen beiden Jahren auch, kann die Anmeldung per E-Mail, per Fax oder als schriftliche Anmeldung per Postsendung oder Posteinwurf im oben genannten Zeitraum erfolgen und muss nicht zwingend in Präsenz nachgeholt werden. Die Anmeldung wird allerdings erst wirksam, wenn die Grundschulempfehlung im Original vorgelegt wurde.

Wenn Sie die Anmeldung persönlich vornehmen möchten so ist unser Schulsekretariat

am 5. bis 8 März 2024 von 8 – 12 Uhr,

am 5. und 7. März 2024 von 14 – 16 Uhr

für Sie geöffnet.

Die Anmeldung an der Realschule Bernhausen Fleinsbachschule gilt als vorläufige Anmeldung. Nach Abschluss aller Anmeldungen an beiden Realschulen in Filderstadt erhalten Sie bis Ende Mai des Jahres eine schriftliche Mitteilung, ob Ihr Kind an der Realschule Bernhausen Fleinsbachschule aufgenommen werden kann.

Unterlagen zur Anmeldung

Wenn Sie bitte die Formulare möglichst digital ausfüllen und per E-Mail zusenden, vielen Dank. Die Bereitstellung der Formulare erfolgt ab Jahresbeginn 2024.

  • Anmeldeformular Klassenstufe 5
  • Interesse an den Bläserklassen?
    • Information und Anmeldung Elternabend Bläserklasse
  • Interesse am offenen Ganztagesangebot und/oder am Mittagessen?
    • Informationen und Anmeldeformular offener Ganztag Klassenstufe 5
  • Informationen und Anmeldeformular Mittagessen
  • die Grundschulempfehlung und die Bestätigungen der Grundschule (Blatt 3 und 4), jeweils markiert mit einem Dreieck.
  • Kopie/Fotografie des Passes oder eines anderen Identitätsausweises des Kindes
  • Passbild
  • Nachweis Impfschutz Masern (siehe unten)
  • Benötigen Sie ein Scool-Abo?

Bei einer abweichenden Grundschulempfehlung kann die Schulleitung der weiterführenden Schule den Eltern ein Beratungsgespräch anbieten.

Die Halbjahresinformation der Klasse 4 muss bei der Anmeldung nicht vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie auch die Regelungen im Hinblick auf das Sorgerecht:
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, müssen beide auf dem Anmeldeformular unterschreiben. Alternativ kann eine Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinigem Sorgerecht benötigen wir eine aktuelle Bescheinigung des Gerichts.

Impfschutz Masern:

Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler ab dem 1. März 2020 vor der Teilnahme am Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden:

  1. durch einen Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder
  2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder 
  3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder
  4. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.

Wenn Sie bitte bereits bei der Anmeldung eines der oben genannten Dokumente einreichen könnten, vielen Dank. Im anderen Fall müssen Sie diese nachreichen.