Ab dem 16. Oktober 2020 gilt eine neue Fassung der Corona-Verordnung Schule. Darin wurde aufgenommen, dass für für den Zeitraum einer landesweiten 7-Tages- lnzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, die Infektionsschutzmaßnahmen deutlich verschärft werden.
Sollte der Grenzwert überschritten werden,
- wird es eine Pflicht zum Tragen einer Maske im Unterricht ab Klasse 5 geben,
- muss im Sportunterricht auf Sportarten mit Körperkontakt verzichtet werden,
- wird die Nutzung der Schulen für außerschulische Zwecke eingeschränkt werden,
- muss die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen ausgesetzt werden.
Ebenfalls verändert hat sich die Vorgabe für das Lüften der Klassenzimmer. Es muss nun alle 20 min für 5 Minuten stoß- oder quergelüftet werden.
Für die Maskenpflicht an Schulen hat das Kultusministerium eine Handreichung erstellt. Diese können Sie hier herunterladen.
Ebenfalls zum Download bereit gestellt, haben wir die neue Coronaverordnung und die Empfehlungen für das Lüften in Schulen.